Stadt Duisburg

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Bebauungsplan Nr. 1080 (Ur.)

Dellviertel (Urschrift)

In Kraft getreten am 30.11.2016

Duisburg, Stadt

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Bebauungsplan Nr. 1080 (Ur.)

vom 30.11.2016

Textliche Festsetzungen
Textliche Festsetzungen
Hinweise
1. Gemäß Denkmalschutzgesetz NRW und der Konvention von La Valletta unterliegen Bodendenkmäler dem ausdrücklichen Schutz. Dies betrifft sowohl bekannte als auch bislang nicht bekannte Denkmäler. Im Plangebiet liegt der Verdacht auf archäologische Funde vor. Werden bei Bodenarbeiten archäologische Funde (Artefakte, historische Baureste, Fossilien) entdeckt, sind sofort die Untere Denkmalbehörde und das Amt für Bodendenkmalpflege in Xanten zu informieren. Es gelten die Bestimmungen des DSchG NRW. 2. Der Auswertung von Luftbildern aus den Jahren 1939 - 1945 ist zu entnehmen, dass ein konkreter Verdacht auf Kampfmittel bzw. Militäreinrichtungen des 2. Weltkrieges (Bombenblindgänger) aufgrund vermehrter Kampfhandlungen vorliegt. Vor Durchführung von vorbereitenden Arbeiten bzw. bereits vor Genehmigungen von Bauanträgen ist daher eine Überprüfung auf den konkreten Verdacht und der überbaubaren Flächen notwendig. Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Rammarbeiten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten etc. ist zusätzlich eine Sicherheitsdetektion durchzuführen. 3. Für den Schutz des Baumbestandes im Geltungsbereich des Bebauungsplanes gilt die Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Stadt Duisburg vom 06.08.2001 in der jeweils gültigen Fassung. 4. Auf dem Gelände des ehemaligen Betriebshofes ist ein unterirdischer Luftschutzbunker vorhanden: Details zu diesem Baukörper sind von Seiten der Fachbehörden nicht bekannt. 5. Zur Trockenhaltung der Kellerräume sollte sicherheitshalber eine Abdichtung gegen drückendes Wasser vorgenommen werden, da aufgrund der sehr unterschiedlichen Bodenverhältnisse und der Eventualität, dass noch zusammenhängende und dann stauende Bauteile im Untergrund verblieben sind, nicht mit Sicherheit zeitweise aufstauendes und dann drückendes Sickerwasser ausgeschlossen werden kann. 6. Im südlichen Abschnitt des Plangebietes, insbesondere im Bereich des aktuellen Altbaumbestandes. ist ggfs. mit Wassereinfluss im Gründungsbereich zu rechnen. Hier überlagem holozäne Bachablagerungen Substrate der quartären Niederterrasse. 7. Das Plangebiet befindet sich über dem auf Steinkohle verliehenen Bergwerksfeld "Konsolidierte Medio Rhein". Eigentümerin des Bergwerksfeldes "Konsolidierte Medio Rhein" ist die E.ON SE, Brüsseler Platz 1, 45131 Essen. Nach vorliegenden Unterlagen ist derzeit kein einwirkungsrelevanter Bergbau innerhalb der Planmaßnahme verzeichnet.
Verwendung luftverunreinigender Stoffe gemäß § 9 (1) Nr. 23a BauGB
Im gesamten Plangebiet dürfen in Feuerungsanlagen gemäß § 2 Nr. 5 der 1. Verordnung zur Durchführung des BImSchG (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen - 1. BImSchG vom 26.01.2010) feste Stoffe gemäß § 3 (1) Nr. 1-5 und Nr. 6-8 der 1. BImSchV nicht verbrannt werden. Ausgenommen von dieser Festsetzung ist die zeichnerisch festgesetzte KWK Anlage.

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